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Kosten

SelbstzahlerInnen

Einige PatientInnen wählen den Weg des Selbstzahlers. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn es sich nicht um ein akutes Störungsbild mit Krankheitswert handelt, denn für die Abrechnung mit den Krankenkassen muss eine Diagnose vergeben werden.

Coaching ist immer eine Selbstzahlerleistung.

Auch gibt es PatientInnen, die aus anderen Gründen nicht möchten, dass eine Behandlung bei der Krankenkasse oder anderen Behörden bekannt wird.

Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird nach dem 3,0 bis 3,5 fachen Faktor berechnet (je nach Aufwand). Das entspricht einem Honorar zwischen 131,15€ bis 153€ für 50 min.

Für Atteste, Befundberichte oder zusätzliche Diagnostik können zusätzliche Kosten entstehen. 

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Privat Versicherte

Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich mit der PatientIn selbst abgerechnet. Die Weitergabe an die private Versicherung oder/und Beihilfe liegt in Ihrer Verantwortung. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorab schon über die individuelle Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse zu informieren. Es kann z.B ein Selbstanteil anfallen oder eine Beschränkung der Sitzungen pro Jahr. Lassen Sie sich am besten die Formulare der Versicherung schon zusenden und bringen diese zum Gesprächstermin mit. 

Das Honorar richtet sich auch hier nach der GOP. 

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